Maßgeblich ist, was beim Nachbarn ankommt: In allgemeinen Wohngebieten gelten nachts 40 dB(A), in reinen Wohngebieten 35 dB(A). Wie viel Abstand dafür nötig ist, hängt vom Schallleistungspegel des Geräts und vom Aufstellort ab. Mit einem leisen Gerät und gutem Standort reichen oft wenige Meter.
Schallleistung und Schalldruck – der Unterschied
Der Schallleistungspegel beschreibt, wie viel Schall das Gerät selbst abgibt. Er steht auf dem Energielabel und im Datenblatt. Der Schalldruckpegel beschreibt dagegen, was an einem bestimmten Ort ankommt, zum Beispiel vor dem Fenster des Nachbarn. Er sinkt mit dem Abstand und hängt von Wänden, Ecken und Sichtverbindung ab.
Die Richtwerte der TA Lärm beziehen sich auf den Schalldruck am Immissionsort, gemessen 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raums. Der LAI-Leitfaden empfiehlt, mit dem höchsten im Nachtbetrieb auftretenden Schallleistungspegel zu rechnen; der Wert auf dem Label ist nicht immer der Maximalwert.
Richtwerte nach Gebietsart
Welche Werte gelten, richtet sich nach dem Bebauungsplan Ihres Gebiets (TA Lärm Nr. 6.1, außerhalb von Gebäuden):
- Reines Wohngebiet: tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A)
- Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
- Kern-, Dorf- und Mischgebiet: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)
- Urbanes Gebiet: tags 63 dB(A), nachts 45 dB(A)
- Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten: tags 45 dB(A), nachts 35 dB(A)
So viel Abstand empfiehlt der LAI-Leitfaden
Der Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) bietet ein einfaches Verfahren: Zum Schallleistungspegel werden Zuschläge addiert – 0, 3 oder 6 dB für reflektierende Wände in der Nähe, 0 bis 6 dB für hörbare Töne (unbekannt: 3 dB). Für eine verdeckte Sichtverbindung wird abgezogen (5 oder 15 dB). Aus einer Tabelle lesen Sie dann den empfohlenen Mindestabstand ab. Die Tabelle rechnet mit den Nachtwerten und 6 dB Sicherheitsabstand.
Der richtige Aufstellort
Der LAI-Leitfaden empfiehlt, die Außeneinheit mit ausreichend Abstand und möglichst abgewandt von Schlafräumen, Terrassen und Balkonen der Nachbarn aufzustellen. Oft bietet sich die Straßenseite an. Ecken und Nischen verstärken den Schall durch Reflexion. Innen aufgestellte Geräte sind aus Sicht des Lärmschutzes günstiger. Geräte mit deutlich weniger als 50 dB(A) Schallleistung sind laut LAI bereits erhältlich.
Schallleistungspegel laut Datenblatt (Nachtbetrieb): 50 dB(A)
+ 3 dB: Aufstellung vor einer Hauswand
+ 3 dB: Tonhaltigkeit unbekannt
± 0 dB: direkte Sichtverbindung zum Nachbarfenster
= 56 dB Geräuschemissionspegel
Empfohlener Mindestabstand: 4,5 m im allgemeinen Wohngebiet, 8,6 m im reinen Wohngebiet, 2,2 m im Misch- oder Dorfgebiet
Den passenden Standort plant der Fachbetrieb mit Ihnen vor Ort. Fordern Sie ein Angebot an und berechnen Sie vorab Ihre mögliche Förderung.
Förderung berechnen →- TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), Nr. 6.1 und 6.4
- LAI-Leitfaden Lärm bei stationären Geräten, Langfassung, Stand 28.08.2023 (PDF)
- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (PDF)
- Fraunhofer ISE: Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich (Presseinformation 03.11.2025, PDF)