Häufig ja, besonders wenn die Gasheizung ohnehin in die Jahre kommt. Ist sie mindestens 20 Jahre in Betrieb, zahlt die KfW selbst nutzenden Eigentümern bis 31.01.2027 zur Grundförderung von 30 % zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus. Die Umstellung kostete in 160 geprüften Angeboten im Schnitt rund 36.400 Euro vor Förderung. Ob sie sich im Betrieb rechnet, hängt von Jahresarbeitszahl und Strompreis ab.
Wann der Tausch besonders attraktiv ist
Den Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten selbst nutzende Eigentümer für ihre eigene Wohneinheit, wenn sie eine funktionstüchtige Heizung dieser Art ersetzen:
- Gasheizung, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
- Gas-Etagenheizung – hier gilt der Bonus unabhängig vom Alter
- Bedingung: Die alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt
- Danach werden die Wohneinheiten ohne fossile oder gasbetriebene Heizung versorgt (Ausnahmen: Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen laut Richtlinie)
Was die Umstellung kostet
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet: 21.099 bis 54.168 Euro, im Schnitt rund 36.400 Euro. Ein vollständiges Angebot enthält auch Demontage und Entsorgung der Gasheizung, Elektroarbeiten am Zählerschrank und den hydraulischen Abgleich.
Bei einer reinen Wärmepumpe entfällt laut Verbraucherzentrale der Schornsteinfeger-Besuch. Für Wartung nennt sie 150 bis 300 Euro im Jahr.
Rechnet sich der Wechsel im Betrieb?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine einfache Schätzung: bisheriger Gasverbrauch in kWh geteilt durch die erwartete Jahresarbeitszahl ergibt den Strombedarf. Mit den Durchschnittspreisen der Bundesnetzagentur (Stand 01.04.2025) kostete Gas 12,13 ct je kWh, Wärmepumpenstrom mit getrennter Messung 27,44 ct. Bei einer JAZ von 3,4 entspricht das rund 8,1 ct je kWh Wärme. Ihr Ergebnis hängt von Ihren eigenen Tarifen ab.
Dazu kommt der CO2-Preis auf Erdgas. Seit 2026 werden die Zertifikate laut BEHG versteigert, in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Steigt der Preis von 55 auf 65 Euro, erhöht das den Gaspreis laut Verbraucherzentrale NRW um 0,24 ct je kWh, bei 20.000 kWh um 48 Euro im Jahr. Der europäische Emissionshandel für Gebäude (ETS 2) soll laut DEHSt nach einer Verschiebung am 01.01.2028 starten. Wie sich der Preis danach entwickelt, steht heute noch offen.
Der Ablauf in fünf Schritten
Die Förderung setzt eine feste Reihenfolge voraus: Der Antrag kommt vor dem Beginn der Arbeiten.
- 1. Gasrechnungen der letzten Jahre heraussuchen – sie zeigen Ihren tatsächlichen Verbrauch
- 2. Fachbetrieb ermittelt die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und erstellt das Angebot
- 3. Vertrag mit Bedingung der Förderzusage schließen, Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten, Antrag in „Meine KfW“ stellen
- 4. Einbau, Demontage der Gasheizung, hydraulischer Abgleich; Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber
- 5. Nachweise hochladen, dann zahlt die KfW den Zuschuss aus
Gasheizung 22 Jahre alt: 30 % + 16 % = 46 % von 28.000 € = 12.880 € Zuschuss, Eigenanteil 23.520 €
Gasheizung 12 Jahre alt: 30 % von 28.000 € = 8.400 € Zuschuss, Eigenanteil 28.000 €
Ab 01.02.2027 sinkt der Bonus auf 12 Prozentpunkte, ab 01.08.2028 entfällt er.
Alle Werte unverbindlich; maßgeblich ist die Zusage der KfW.
Ob sich der Tausch für Ihr Haus lohnt, zeigen Ihr Verbrauch, die Heizlast und ein konkretes Angebot. Berechnen Sie Ihre Förderung und fordern Sie ein unverbindliches Angebot von einem Fachbetrieb an.
Förderung berechnen →- BMWE: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (PDF)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Wärmepumpen-Angebote im Check (Pressemitteilung 02.07.2026)
- Verbraucherzentrale: Kosten und Förderung – womit muss ich bei einer Wärmepumpe rechnen? (Stand 17.04.2026)
- Verbraucherzentrale: Wärmepumpe – alles, was Sie wissen müssen (Stand 14.04.2026)
- Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt: Monitoringbericht 2025 (Preisstand 01.04.2025, PDF)
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), § 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
- co2online: Was ändert sich 2026 für Verbraucher*innen? (15.12.2025)
- DEHSt im Umweltbundesamt: Verschiebung des Starts der Regelphase des EU-ETS 2